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Energieberater
HARALD REDLIN

Förderung

Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt und ein Anspruch auf Förderung besteht meist nicht. Mit der geförderten Maßnahme darf meist erst begonnen werden, wenn ein Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich vorab informieren.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Sanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen. Zudem wird vom BAFA und der KfW die Installation von Solarkollektoranlagen bezuschusst.

Achtung: Die Förderbedingungen unterliegen ständigen Änderungen. Für aktuelle und Informationen kontaktieren Sie uns! >>Tel.: 0345 123 0 99 39